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    Anlage 3: Intervention - leichte Sprache

    Schutzkonzept    Verhaltensregeln Ehrenkodex Intervention

     
    Interventions-Leitfaden - Hilfe bei körperlicher, emotionaler und/oder sexualisierter Gewalt

     

    Vielleicht gibt es Gewalt im Verein.
    Der Interventions-Leitfaden hilft richtig zu handeln.

    Was tun bei einem Verdacht oder Vorfall?
    Das nennt man: Intervention.
    Das heißt: Wir handeln, wenn etwas passiert.

    Vielleicht denken Sie nur, dass es einen Übergriff gibt.
    Sie sind sich aber nicht sicher.

    Vielleicht haben Sie auch einen Übergriff gesehen.

    Oder Sie haben einen Verdacht.
    Was ist dann zu tun?

     36 nicht verstehen
    • Immer reden wir mit der Ansprech-Person für Kinder-Schutz.
      Oder mit einer Beratungs-Stelle von außen.
    32 beratung1
    • Ein Kollege oder die Abteilungs-Leitung kann von Anfang an helfen.
      Sie können mit ihnen darüber sprechen.
     
    • Was genau passiert ist, schreiben wir auf.
      Wir benutzen dafür ein spezielles Blatt: den Dokumentations-Bogen.
     37 schreiben
    Wichtig:
    Sie sollen keine eigenen Gedanken oder Gefühle aufschreiben.
    Sie sollen nur das Gesagte aufschreiben.
    12 achtung
    • Es wird geschaut:
      Ist das Kind vielleicht in Gefahr?
      Diese Einschätzung macht man zusammen mit der Ansprech-Person im Verein.
      Oder mit einer Beratungs-Stelle.

    • Wir informieren die Abteilungs-Leitung und den Vorstand.
    15 reden
     
    • Wir besprechen gemeinsam was zu tun ist.
      Wie geht es weiter?
    • Spätestens jetzt holen wir eine Beratungs-Stelle dazu. Die Beratungs-Stelle kennt sich gut aus.
    • Gemeinsam wird besprochen was zu tun ist.
     35 beratung1
    • Der Vorstand muss überlegen:
      Brauchen wir einen Rechts-Anwalt?

      Müssen wir unsere Mitglieder informieren?
      Vielleicht gibt es sonst Gerüchte.

      Man muss den Datenschutz einhalten.
     38 anwalt
    • Wir dokumentieren alles.
      Und wir besprechen alles nach.
     

     

    Klares Eingreifen bei einem Verdacht oder Notfall.

    Was tun, wenn ein Kind oder Jugendlicher von sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt erzählt?

    1. Bleiben Sie ruhig.
    2. Zuhören und Glauben schenken.
    3. Dem Kind sagen:
      Im Verein gibt es eine Ansprech-Person.
      Diese Person weiß, was jetzt zu tun ist.
      Sprechen Sie mit der Ansprech-Person.
    4. Wir sagen:
      Wir machen alle weiteren Schritte zusammen.
      Zum Beispiel:
      Wollen wir gemeinsam mit den Eltern reden?
      Wir tun nichts, ohne dass das Kind es weiß.
      Die Kinder und Jugendlichen müssen immer mitreden können.
      Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können.
      Erklären Sie auch:
      Ich brauche selbst Hilfe. Ich hole sie bei Fach-Leuten.
    5. Sie reden mit der Ansprech-Person im Verein.
    6. Wir schreiben alles auf den Dokumentations-Bogen.
      Darin steht:
      Wann ist etwas passiert?
      Was hat jemand gesagt?
      Wie war die Situation?

      Wichtig:
      Sie sollen keine eigeneen Gedanken oder Gefühle in den Text schreiben.
      Sie sollen nur das Gesagte aufschreiben.
    7. Die Ansprech-Person sagt es der Abteilungs-Leitung und dem Vorstand
    8. Wie geht es weiter?
      Zusammen mit einer Beratungs-Stelle machen wir einen Plan.
      Das Kind darf dabei mitreden.

      Wir besprechen gemeinsam was zu tun ist.
      Wie geht es weiter?

    Danach machen wir weiter so, wie oben bei "Intervention" beschrieben.

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    15 reden

     

    • Jugendamt Ibbenbüren
      Fachberatung Kinderschutz
      Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren
      Telefon: 05451 931-5184
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Die Beratung wird anonymisiert durchgeführt.
    Ziele:

    • Klarheit finden
      Was ist passiert?
    • Gefährdungs-Einschätzung
      Wir prüfen: Ist ein Kind in Gefahr?
    • Was ist als Nächstes zu tun?

     

    • Caritas Verband Ibbenbüren
      Beratung bei sexualisierter Gewalt
      Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen & Fachkräften
      Klosterstraße 19, 49477 Ibbenbüren
      Telefon: 05451 5002-23
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Kinderschutzbund Rheine
      Thiemauer 9, 48431 Rheine
      Telefon: 05971 914390
      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Nummer gegen Kummer e.V.
      (Kooperation mit dem Dt. Kinderschutzbund)
      Kostenlose und anonyme Beratung des Kinder- und Jugendtelefons
      Telefon: 0800 1110333
      (Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr)
    • Kinderschutzdienst für den Kreis Steinfurt
      Ev. Jugendhilfe Münsterland
      für die Stadt Ibbenbüren, Rheine, Greven, Emsdetten
      Telefon: 05459 98360

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    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
    Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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